Volljährige benötigen zum Einlass lediglich ihren Personalausweis. Jugendliche zwischen 16 bis 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr das Melodrom besuchen. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einem Erziehungsauftrag und dem PartyPass möglich. Minderjährige müssen bei der Einlasskontrolle folgendes vorweisen: einen gültigen Personalausweis ausgefülltes von den Eltern unterschriebenes Aufsichtsformular Ausgefüllter Partypass mit Foto die zugehörige Aufsicht … Jugendschutz weiterlesen
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